Praxis für Logopädie
Borgia Halt
Therapie von
  • Sprechstörungen
  • Sprachstörungen
  • Stimmstörungen
  • Schluckstörungen
  • Hörstörungen

Zulassung aller Kassen:
Die Behandlung kann mit einer Heilmittelverordnung, die von einem Facharzt (Phoniater, HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologen) oder Ihrem Hausarzt ausgestellt wird, erfolgen.

Anmeldung nur telefonisch