Therapie von
- Sprechstörungen
- Sprachstörungen
- Stimmstörungen
- Schluckstörungen
- Hörstörungen
Zulassung aller Kassen:
Die Behandlung kann mit einer Heilmittelverordnung, die von einem Facharzt (Phoniater, HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologen) oder Ihrem Hausarzt ausgestellt wird, erfolgen.
Anmeldung nur telefonisch

